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Kosten-Nutzen-Rechnung Kostenübernahme Rehasport für Rollstuhlfahrer
(Querschnittgelähmte und vergleichbare Behinderte)
Berechnungsgrundlagen: DRS-Mitgliederbestand aktuelle Vergütungsvereinbarungen Leistungserbringer
durchschnittliche Krankenhaustagessätze Bundesreisekostengesetz
Der DRS hat ca. 7000 Mitglieder, von denen etwa 70 % (= ca. 5000) aktiv Rollstuhlsport betreiben. Ca. 60 % (= ca. 3000) sind Mitglieder der GKV, die anderen private Mitglieder oder
Unfallopfer-Versorgung nach SGB VII (Berufsgenossenschaften, etc.)
Durchschnittlich ca. 50 Übungsteilnahmen/Jahr pro aktivem Mitglied (einmal pro Woche).
50 x 3.000 = 150.000 Übungsteilnahmen a 5,00 EUR = 750.000 EUR Ausgaben
Durchschnittlicher Tagessatz in einem Querschnittzentrum = 550 EUR
Die Kosten für den Rehasport entsprechen 1.364 Krankenhaustagen.
Durchschnittlicher Krankenhausaufenthalt bei einem Dekubitus ca. 3 Monate = 90 Tage
Die Ausgaben für Rehasport sind also so hoch wie die Kosten für die Krankenhausaufenthalte von 15 Patienten (0,5 % bzw. einer von 200)
Selbst wenn eine Fahrkostenerstattung nach dem BRKG erfolgt, weil Rollstuhlsportvereine nicht in unmittelbarer Nähe der Patienten zur Verfügung
stehen, bleibt die Vergleichsrechnung positiv:
Durchschnittliche Entfernung 30 km (eher mehr) 50 ÜT = 3000 km a 0,20 EUR = 600 EUR/Jahr
Zu erstatten insgesamt: 1.800.000 EUR
plus Kosten für Rehasport an die Leistungserbringer 750.000 EUR Gesamtausgaben 2.550.000 EUR
Das entspricht 4.636 Krankenhaustagen - insgesamt 52 Patienten (1,7 %, einer von 58).
Zwischen körperlicher Fitness bei Teilnahme am Rehasport und selteneren Krankenhausaufenthalten bzw. kürzerem Aufenthalt bei einer notwendigen Krankenhausbehandlung besteht ein kausaler
Zusammenhang. Deshalb ist selbst bei Übernahme der Fahrkosten zum Rehasport nicht nur von einer effektiven Rehamaßnahme auszugehen, sondern auch von einer wirtschaftlich sinnvollen Präventionsmaßnahme.
Stand 06.10.2008
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