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Die kurzsichtige Denkweise der Krankenkassen schadet allen, besonders den betroffenen Menschen Andere
Rehabilitationsträger wie Berufsgenossenschaften und Rentenversicherung zahlen weiterhin die Fahrkosten zum Rehabilitationssport nach § 44 SGB IX. Sie wissen, dass sie damit sogar Kosten sparen. Denn
schwerbehinderte Menschen, die regelmäßig Rehasport betreiben sind nicht nur seltener krank, sondern auch schneller wieder fit, wenn sie trotzdem einmal in’s Krankenhaus müssen
Frieder S.*, 47 Jahre, ledig, ist seit 1992 durch einen Unfall vom 5. Brustwirbel querschnittgelähmt und bezieht eine
Erwerbsunfähigkeitsrente von rund 800 Euro. Er wohnt in der Vulkaneifel, ca 45 km von Koblenz entfernt. Mit seiner Rente kommt er gerade so zurecht. Bei der RSG Koblenz war er seit 1994 regelmäßig zwei Mal wöchentlich beim
Rollstuhlbasketball dabei. Dort trainierte er den sicheren Umgang mit dem Rollstuhl, übte Kraft und Beweglichkeit und konnte sich mit anderen Betroffenen austauschen. Der Zuschuss der Krankenkasse
von 0,20 Euro/km für die 90 km Fahrstrecke deckte zwar nicht die Kosten, entlastete aber seine Haushaltskasse. Jetzt kommt er nur noch gelegentlich 2 bis 3 mal im Monat zum Training, weil er sich mehr
Fahrten bei den hohen Benzinpreisen nicht mehr leisten kann
Lena H.* ist 13 Jahre alt und kam mit Spina bifida ("offener Rücken") zur Welt. Sie ist auf den
Rollstuhl angewiesen. Auf dem integrativen Gymnasium in Bendorf will sie das Abitur machen und dann studieren. Seit dem 8. Lebensjahr ist sie in der RSG-Kinder- und Jugendgruppe. Ihre
Eltern bringen sie jeden Samstag vom Westerwald nach Koblenz. Eine Strecke ist 44 Kilometer
Jetzt hat ihr Vater seine Arbeitsstelle verloren und für die 5-köpfige Familie wird es mit dem
Arbeitslosengeld knapp. Die Fahrten nach Koblenz wollen sie trotzdem nicht streichen, weil sie wissen wie wichtig das für ihre Tochter ist. Die Kosten dafür müssen jetzt an anderer Stelle eingespart werden.
Roland F.*, verheiratet, 2 Kinder, ist 34 Jahre alt. Von seinem Wohnort im Hunsrück sind es
67 Kilometer nach Koblenz. 2006 verunglückte er bei einem Fahrradausflug. Seitdem ist er ab dem 6. Halswirbel querschnittgelähmt. Bei der Erstreha im Querschnittzentrum Evang. Stift hat
er Rollstuhlrugby kennengelernt und während dieser Zeit auch schon bei den Koblenz-Speedos mit trainiert. Dort möchte er auch weiter mitspielen, um fit zu bleiben und Kontakte zu haben. Demnächst
steht eine Umschulung zum IT-Kaufmann an. Zur Zeit lebt seine Familie von Arbeitslosengeld und Kindergeld
"134 km zum Training zu fahren kosten mich ca. 19 Euro und das mindestens vier Mal im
Monat. Das kann ich mir im Moment nicht leisten. Das Geld wird dringender für die Familie und meine Kinder gebraucht."
Drei Fälle wie sie immer wieder vorkommen
Helfen Sie mit! Die Rollstuhl-Sportgemeinschaft Koblenz e.V. ist mit über 300 Mitgliedern der größte
Rollstuhlsportverein in Deutschland. Sie will Menschen helfen, damit sie auch in Zukunft Rehasport ausüben können ohne dass sie dafür bis zu 10 % eines ohnehin knapp
bemessenen Einkommens aufwenden müssen. Was nützt ihnen der in § 44 Absatz 3 SGB IX verankerte Rechtsanspruch auf Rehasport, wenn sie diesen aus finanziellen Gründen nicht
in Anspruch nehmen können?
* = Namen geändert
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